Stephan Facilides
Stephan Facilides
Fachanwalt für
Strafrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Notar a.D.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Arzthaftungsrecht
Ausländerrecht
Familienrecht
Forderungseinzug
Mietrecht
Sozialrecht
Verkehrsrecht
Verkehrsunfallrecht
Vita:
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn, Freiburg und Kiel
Referendarausbildung in Hamburg
Mehrjährige Tätigkeit unter anderem als Leiter der Rechts-und Personalabteilung in verschiedenen Industriebetrieben
Seit Jahrzehnten übe ich nun mit Leidenschaft den Beruf eines Rechtsanwaltes aus
Jedes Mandat bearbeite ich mit hohem Engagement, jahrzehntelanger Erfahrung und regelmäßiger Fortbildung
Mitgliedschaften
– Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
– Deutscher Anwaltverein
Strafrecht und Verteidigung
Ich bin seit vielen Jahren Fachanwalt für Strafrecht und auf allen Gebieten des Strafrechts tätig.
Meine Erfahrungen und Kenntnisse erweitere ich regelmäßig durch qualifizierte Fortbildungen.
Für mich als Strafverteidiger steht im Vordergrund das bedingungslose Eintreten für meine Mandanten, die einer Straftat oder auch Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden. Ich werde für Sie unverzüglich tätig, sobald Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragt haben. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn Sie von irgendeiner Seite beschuldigt werden, ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird oder gar ein Haftbefehl droht oder vollstreckt werden soll. Hier ist die Erhaltung der Freiheit meiner Mandanten oberstes Ziel.
Nach meiner Erfahrung ist es ungemein wichtig und verspricht den größten Erfolg bei der Verteidigung, wenn in einem Strafverfahren entsprechende Maßnahmen so früh wie möglich eingeleitet werden. Hierbei helfen mir auch gute Kontakte zu Polizei und Staatsanwaltschaft. Sollten Sie sich einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlung als Beschuldigter oder Betroffener ausgesetzt sehen, sollten Sie sich ohne jede Verzögerung an mich wenden, damit von vornherein die richtige Taktik zur Verteidigung gewählt werden kann.
Die Verteidigung beginnt dann mit einer gründlichen Unterredung über die Sache, Einsicht in die Ermittlungs – /Strafakte und das In-die-Wege-leiten weiterer Aufklärung durch Recherche usw.. Eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen durch regelmäßigen Kontakt ist dabei unerlässlich. Sollten Sie bereits einen Strafbefehl/Bußgeldbescheid erhalten haben oder liegt bereits ein Urteil gegen Sie vor, so sollte aber auch dann ohne Verzögerung mit professioneller Verteidigung begonnen werden.
Ich würde für Sie dann entsprechende Rechtsmittel wie Beschwerde, Berufung oder Revision einlegen.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht bin ich seit vielen Jahren als Fachanwalt tätig. Die vielfältigen Probleme im Arbeitsleben bearbeite ich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, so dass jeweils der Mandant /die Mandantin von den Erfahrungen auch aus den Tätigkeiten für die andere Seite profitiert.
Meine Tätigkeit beginnt mit der Beratung bei akuten Fällen, wie Kündigungen, Abmahnungen, Zulässigkeit von Maßnahmen und bei Vertragsverstößen. Im Kündigungsschutzverfahren ist, soweit dieser Wunsch besteht, der Erhalt des Arbeitsplatzes anzustreben. Im Kündigungsschutzverfahren und hierbei häufig zu beendendem Arbeitsverhältnis sind Abfindungen und lange Kündigungsfristen wichtige Ziele.
Familienrecht
Im Familienrecht ist hohes Einfühlungsvermögen nach meiner Erfahrung von höchster Wichtigkeit.
Verständnis – auch für die häufig stark beeinträchtigte psychische Lage des Mandanten/der Mandantin, ist bei mir durch Empathie und Einfühlungsvermögen gegeben.
Wenn es um Trennung, Umgangsrecht mit einem Kind oder gar um das Sorgerecht geht, können Sie bei mir mit großem Verständnis und entsprechendem Engagement rechnen. Ferner gilt es, bei Scheidungen ein zügiges Verfahren zu erreichen, gerechte Unterhaltsansprüche durchzusetzen, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren und Ergebnisse in Ihrem Sinne betreffend Hausrat, Vermögensverteilung usw. zu erzielen.